State: Germany, 2nd Empire
Issuer: Neuhammer POW Camp WWI (Schlesien) Gefangenenlager
Location of issue: Neuhammer POW Camp WWI (Sln / Poland: Świętoszów) Gefangenenlager
Date of issue: 1914-1918 AD.,
Value: 10 Pfennig
Size: 95 x 60 mm
Material: paper
Watermark:
Serial : I
Serial no. : 18522 (5 digits, bigger than 18.000, distance 5mm)
Signature: - (0)
Printer:
Obv.: Gefangenenlager Neuhammer / 10 Pfennig / Zehn Pfennig / …. , black text and serial.
Rev.: - , crowned German imperial eagle.
References: Tieste NHM.05.04.3 .
Świętoszów [śfjen'toszuw] (Deutsch Neuhammer am Queis) ist heute ein Schulzenamt der Landgemeinde Osiecznica im Powiat Bolesławiecki der Woiwodschaft Niederschlesien im Südwesten Polens. Bis 1945 gehörte der Ort zum deutschen Landkreis Sprottau.
Im späten 19. Jahrhundert wurde nahe der Ortschaft der Truppenübungsplatz Neuhammer für die Preußische Armee aufgebaut. Im Ersten Weltkrieg diente die Anlage auch als Kriegsgefangenenlager für russische Soldaten.
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Allein im Deutschen Kaiserreich gab es während des Ersten Weltkrieges 175 Kriegsgefangenenlager, in denen sich nach Stand vom Oktober 1918 insgesamt 2.526.922 Militär- und Zivilgefangene befanden. Während des Ersten Weltkrieges gerieten zwischen 6,6 und 8 Millionen Soldaten in Gefangenschaft. Bei etwa 60 Millionen Soldaten entsprach dies mehr als zehn Prozent aller Mobilisierten. Fast 2,5 Millionen Menschen aus 13 verschiedenen Staaten gerieten allein in deutsche Kriegsgefangenschaft und wurden in Lagern untergebracht, auch in Neuhammer.
Die Militärbehörden in vielen Krieg führenden Staaten waren im Sommer 1914 von einer kurzen Kriegsdauer ausgegangen, so dass kaum Vorkehrungen für die Unterbringung einer größeren Gefangenenzahl getroffen wurden. Doch bereits zum Jahreswechsel 1914/15 hatten die deutschen Behörden 577.875 Kriegsgefangene zu versorgen. Die Lagereinrichtungen mussten im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Boden gestampft werden. Unter dem Druck der Verhältnisse galt es Kompetenzen abzustimmen, eine Verwaltung zu etablieren und genaue Richtlinien bezüglich Unterbringung, Bewachung und Fürsorge von Kriegsgefangenen auszuarbeiten.