1827 AD., German States, Hannover, Kingdom, George IV, Clausthal mint, 16 Gute Groschen, KM 138.
|
German States, Hannover, Kingdom, George IV (1820–1830) , engraver Ludwig Maaß (1818-31), Clausthal mint, 1827 AD.,
16 Gute Groschen (= 2/3 Hanoverian thaler = 1/2 Conventionsthaler = 1/20 Cologne Mark (2/3)) (ø 30 mm / 11,74 g), Silver (.993), 11,77 g theor. mint weight, mintage ? , axis medal alignment ↑↑ (0°) , milled edge with a chain pattern,
Obv.: GEORGIUS IV · D G · BRITANN · ET HANNOV · REX · / M / XX · E · F · MARK , horse jumping left, M (=Maaß) on ground.
Rev.: BRUNSVICENSIS ET LUNEBURGENSIS · DUX · // 16 / GUTE / GROSCHEN / 1827. / FEINES SILBER , issuer, value date and metal content.
KM 138 ; Jaeger 23h ; AKS 38 .
Year / Mint Mark / Mintage
1822
1823
1824
1825
1826
1827
1828
1829
1830
Some thoughts about these issues on:
https://www.emuenzen.de/forum/threads/neuzugaenge-in-eurer-altdeutschland-muenzsammlung.76354/page-92 ; https://www.emuenzen.de/forum/threads/neuzugaenge-in-eurer-altdeutschland-muenzsammlung.76354/page-116
Guter Groschen (auch Gutergroschen oder Gutegroschen, Abkürzung Ggr.) ist der Name der Fürstengroschen, die seit Ende des 16. Jahrhunderts 1â„24 Reichstaler galten, im Gegensatz zu den leichteren Mariengroschen, die nur mit 1â„36 Reichstaler bewertet wurden. Die Bezeichnung „Guter Groschen“ blieb bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts geläufig.
Nach dem Kreisbeschluss von 1572 wurden die Fürstengroschen auf der Rückseite mit dem Reichsapfel versehen, von denen erst 21, dann 24 Stück einen Reichstaler ergaben. Diese sogenannten Apfelgroschen wurden hauptsächlich in Norddeutschland geprägt. In der Zeit der Geldverfälschung, der Kipper- und Wipperzeit, wurden sie verschlechtert. Nach Schließung der Kippermünzstätten wurden sie als „Gutegroschen“, im Wert erhöht, weitergeprägt. Der Groschenname sollte zunächst die Rückkehr zur Reichsmünzordnung und damit zu gutem Geld zum Ausdruck bringen. Anschließend wurde der Groschenname auch für die Fürstengroschen zu 1â„24 Reichstaler geläufig, die bereits seit Ende des 16. Jahrhunderts geschlagen wurden.
Die Münzstände versuchten die in ihrem Wert unbeständigen Mariengroschen durch den Fürstengroschen, also den Guten Groschen zu 1â„24 Reichstaler zu ersetzen, jedoch liefen sie als 1â„36 Reichstaler weiter um.
In Salomon Haas leicht und deutlich erklärte Waaren-Calculation von 1769 ist am Beispiel Sachsens, Brandenburgs und Braunschweigs die Unterteilung der Münzsorten mit Guten Groschen angegeben:
Eintheilung der Brandenburgischen und Sächsischen Müntzen.
1 Rthl. hat 24 gute Groschen.
1 guter Groschen hat 12 Pfenning.
Eintheilung der Braunschweigischen Müntzen.
1 Rthl. hat 24 gute Groschen oder 36 Marien-Groschen.
1 guter Groschen hat 12 Pfenning.
1 Marien-Groschen hat 8 Pfenning.
[…] Die Eintheilung der Sächsischen Müntzen ist der Brandenburgischen gleich.
Die von Salomon Haas um 1769 genannte Unterteilung der sächsischen und brandenburgischen Münzen war zwar gleich, jedoch war der sächsische Taler zu 24 Guten Groschen ein fiktiver Rechnungstaler, während der preußische Reichstaler zu 24 Guten Groschen nach dem sogenannten Graumannschen Münzfuß ausgeprägt wurde (14 Stück aus der feinen Mark, Rauhgewicht 22,272 g, 750 ‰ Feingehalt, 16,704 g Feinsilber).
Das Königreich Hannover unterteilte den Taler noch bis Mitte des 19. Jahrhunderts in 24 Gute Groschen zu je 12 Pfennigen.
Ein weiteres Beispiel für die Ausgabe von Münzen mit der Aufschrift „Gute Groschen“ ist das 16-Gute-Groschen-Stück des Königreichs Hannover. Die Silbermünze wurde von 1820 bis 1834 unter Georg III. (1760–1820), Georg IV. (1820–1830) und Wilhelm IV. (1830–1837) als Könige von Großbritannien und Hannover in vielen Varianten geprägt. Das Königreich Hannover wurde zu dieser Zeit in Personalunion mit Großbritannien regiert. Auch bei diesen Konventionsmünzen geht der Groschenname auf die Restauration des Fürstengroschens nach der Kipper- und Wipperzeit (um 1623) zurück.
Gesetzliche Grundlage war der Konventionsfuß (1817–1834) zu 10 Talern (oder 20 Gulden) aus der feinen Mark. Die 16 Guten Groschen hatten den Wert eines halben Konventionstalers. Der Taler zu 24 Guten Groschen zu je 12 Pfennigen war eine Rechnungseinheit, die nicht durch Münzen vertreten war.
Das Nominal 16 Gute Groschen (= ½ Konventionstaler), Gewicht = 11,775 g, Feingewicht = 11,693 g, Feingehalt = 993,56 ‰ hat einen Durchmesser 30 mm.
Beschreibung der Münze
Vorderseite:
Sachsenross nach links springend, auf dem Bodenstück befindet sich die Medailleursignatur M von Heinrich Ludwig Maas, der von 1815 bis 1831 in Hannover tätig war.[20] Darunter: XX E(ine). F(eine). MARK. Umschrift: GEORGIUS IV. D(ei). G(ratia). BRITAN(niarium). ET. HANNOV(erae). REX.
Rückseite:
Fortsetzung der Titelumschrift BRUNSVICENSIS ET LUNEBURGENSIS DUX, im Feld 16 / GUTE / GROSCHEN / 1825, darunter bogig FEINES SILBER.
(Georg IV. von Gottes Gnaden, König von Britannien und Hannover, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg.)
Die Aufschrift FEINES SILBER sollte die Münze von geringerwertigen ähnlichen Geprägen unterscheiden.
Vom 16-Gute-Groschen-Stück sind auch moderne Nachprägungen bekannt.
More on https://de.wikipedia.org/wiki/Guter_Groschen
|
|