1923 AD., Germany, Weimar Republic, Düsseldorf (Kreis), Notgeld, currency issue, 500.000.000 Mark, Keller 1178eI. Reihe I 293883 Obverse
State: State: Germany, Weimar Republic
Issuer: Düsseldorf, Kreisausschuss des Landkreises Düsseldorf
Location of issue: Düsseldorf (Rheinland) Stadt
Date of issue: 14.9.1923 AD., valid til 1.4.1924
Value: 500.000.000 / 500000000 / Fünfhundert Millionen Mark
Size: 147 x 81 mm
Material: paper
Watermark: Mauerwerk
Serial : Reihe I
Serial no. : 293883 (3,5 mm)
Signatures: (3)
Printer: Lindner & Longuich, Düsseldorf ; designer: ?
Obv.: / / / …. , black and green text, red stamp (Zonenstempelaufdruck) at left.
Rev.: (blank) .
References: Tieste 085.21 ; Keller 1178eI .
Der Landkreis Düsseldorf (1820–1872 Kreis Düsseldorf genannt) war von 1816 bis 1929 ein Landkreis im Regierungsbezirk Düsseldorf in der preußischen Rheinprovinz. Sein Verwaltungssitz befand sich zuletzt in dem 1901–1903 errichteten Kreishaus Düsseldorf. Mit dem Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebietes wurde der Landkreis zum 1. August 1929 aufgelöst.
Im Sommer 1923 versank das Deutsche Reich in einem währungspolitischen Chaos. Besonders prekär wurde die Lage im besetzten Rheinland, da die französischen und belgischen Besatzungstruppen die Situation noch dadurch verschärften, dass sie Reichsbanknoten in den Reichsbankfilialen und Hilfsdruckereien beschlagnahmten. Andererseits war den Besatzungsmächten die unkontrollierte Notgeldflut ein Dorn im Auge. Die Ausgabe von Notgeld durch Städte, Gemeinden, Banken, Industrieunternehmen und Privatleuten führte zu Unsicherheit und Hindernissen im Wirtschaftsverkehr. Allzu oft weigerten sich Händler, das Notgeld von auswärtigen Emittenten anzunehmen.
Die Hohe Interalliierte Rheinlandkommission plante, diesen Missstand durch die Verordnung No. 212 „betreffend Regelung der Notgeldausgabe in den besetzten Gebieten“ vom 20. September 1923 zu beseitigen Das altbesetzte Rheinland wurde gemäß Artikel 1 in neun Notgeld-Ausgabebezirke eingeteilt: die Pfalz, den besetzten Teil Hessens sowie die Regierungsbezirke Wiesbaden, Coblenz, Trier, Cöln, Aachen und Düsseldorf (linkes Rheinufer Crefeld) und schließlich den Bezirk Bonn.
Notgeld, das die ausgewählten Emittenten vor dem 8. Oktober gedruckt oder ausgegeben hatten und das nach dem 25. Dezember 1923 umlauffähig bleiben sollte, musste mit einem besonderen Stempel gekennzeichnet werden. Der Stempelabdruck war auf der linken Scheinseite von oben nach unten laufend aufzustempeln oder aufzudrucken. Dieser Aufdruck in roten, lateinischen Lettern beinhaltete folgende Angaben innerhalb eines einfachen Rahmens: "Umlauffähig im ganzen / Regierungsbezirk ... / Gültig bis zum 1. April 1924." Das Notgeld, das nach dem 8. Oktober gedruckt oder ausgegeben wurde, erhielt diesen Zusatz in gleicher Form. Er durfte allerdings auch eine andere Farbe aufweisen sowie an anderer Stelle des Scheins aufgedruckt sein. Stempelaufdrucke mittels Hand-Gummistempel sind nicht so häufig wie die mitgedruckten Zonenstempel. Dies kam sicher daher, dass die Inflationswerte bis zum Oktober relativ niedrig und inflationsbedingt nicht mehr verwendbar waren.
9. BEZIRK DÜSSELDORF
I. Kommunale Körperschaften und andere Anstalten und Körperschaften
a) Stadt Düsseldorf (linkes Rheinufer)
Stadt Crefeld
Stadt Neuss
Stadt München-Gladbach
Stadt Rheydt (die Städte München-Gladbach und Rheydt sowohl jede für sich wie
gemeinsam miteinander und der Handelskammer München-Gladbach)
b) Landkreis Crefeld
Landkreis Kempen
Landkreis Geldern
Landkreis Cleve
Landkreis Mörs (sic! Es müsste Moers heißen)
Landkreis Neuss
Landkreis München-Gladbach
Landkreis Grevenbroich
c) englischer Brückenkopf: Stadtkreis Solingen Landkreis Solingen Landkreis Düsseldorf.
II. Andere Anstalten und Körperschaften:
4. BEZIRK DÜSSELDORF Verein der Bergwerke des linken Niederrheins Friedrich Krupp, Rheinhausen Handelskammer München-Gladbach
Nachdem mit der Einführung der Rentenmark die Währungsstabilisierung im November 1923 gelang, wurde auch im besetzten Rheinland in der Zeit vom 1. bis 31. August 1924 das Notgeld eingezogen. Viele rheinische Ausgaben wurden bereits im April und Anfang Mai eingezogen.