1920-1922 AD., Germany, Weimar Republic, ration card of 10 bread stamps for 50 grams of pastry each, 47719 184B1-184B10 Obverse
State: Germany, Weimar Republic
Issuer: Germany, Reichsgetreidestelle
Location of issue: Germany
Date of issue: 1920-1922 AD., (6. Ausgabe, gültig ab Mai 1920 bis zur Aufhebung der Reichs-Reisebrotmarken am 20. April 1922)
Value: 10 x 50 Gramm Gebäck
Size: 63 x 107 mm (for all 10 )
Material: paper
Watermark: Schuppen
Serial : 47719
Serial no. : 184B1 - 184B10
Signature: - (0)
Printer:
Obv.: Deutsches Reich / Reise-Brotmarke / 50 Gramm Gebäck , black text within frame, green eagle below.
Rev.: 47719 / 184B1 – 184B10 , black and green text on green ornaments.
References: International Journal of Rationing , Volume 1 (2009) No. 1 , Dr. Marius Bochniak: Reisebrotmarken des Deutschen Reiches 1916-1922, p. 6 .
Was ist eine Reisebrotmarke?
Im Krieg war es üblich, aufgrund von Lebensmittelknappheit den Schwarzmarkthandel zu unterbinden. Dies funktionierte am einfachsten, indem die Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Gebrauchs je nach Anzahl der Bedürftigen auf die entsprechenden Orte verteilt wurden. Jeder Bürger hatte sich beim Amt zu melden und bekam Lebensmittelmarken. Damit konnte dann beim örtlichen Händler eine vorgegebene Menge gekauft werden. Da nicht immer alles von allem verfügbar war, konnte es passieren, daß man statt Milch, Quark oder Käse bekam. Die Begrenzung der Gültigkeit dieser Marken hatte allerdings einen entscheidenden Nachteil, sofern man sich auf Reisen befand. Als Urlauber, Handlungsreisender (Vertreter) oder bei Verwandtenbesuch brauchte man eine Alternative.
Diese kam für Backwaren mit dem Reisebrotheft. Ursprünglich enthielt es 20 Marken, von denen die ersten 6 allerdings verbraucht sind. Beachtet, daß jede Seite aus zwei Marken besteht. Durch den Reichsadler konnte die 40-Gramm-Marke von der 10-Gramm-Marke getrennt werden, z.B. um sich ein paar Kekse zu kaufen.
Brotkarten in der Zeit des ersten Weltkriegs waren in der Regel nur in demjenigen Kommunalverband gültig, in dem sie ausgegeben wurden. Um die Brotversorgung der Reisenden zu erleichtern, haben die Bundesländer in 1915 angefangen Landes-Reisebrotmarken einzuführen, die nur innerhalb des jeweiligen Landes gültig waren. Verschiedene Länder haben dann bilaterale Abkommen zur gegenseitigen Annerkennung der Landes-Reisebrotmarken geschlossen. Schließlich hat sich die Reichsgetreidestelle im September 1916 dazu entschlossen Reisbrotmarken einzuführen, die im gesamten Gebiet des Deutschen Reiches gültig waren. Gleichzeitig wurden die Landes- Reisebrotmarken abgeschafft.
Die Reichs-Reisebrotmarken dienten zur Brotversorgung innerhalb des Gebiets des Deutschen Reiches bei Reisen und bei einer dauernden Verlegung des Aufenthaltsortes. Ihre Einlösung war an eine bestimmte Frist nicht gebunden. Sie lauteten meistens auf 50 g Gebäck. Die Kommunalverbände konnten die Ausgabe bestimmter Arten von Gebäck auf Reisebrotmarken untersagen. Sie waren jedoch nicht befugt, den Nennwert der Marken abzuändern.
Wegen der Gefahr von Fälschungen musste die Ausführung der Brotmarken mehrmals geändert werden. Insgesamt wurden bis zur Aufhebung von Reisebrotmarken im Jahre 1922 sechs verschiedene Serien von Reisebrotmarken ausgegeben.