2015-2017 AD., Germany, Federal Republic, Alliance for leisure on Sundays advertising chip, qualified to detach shopping carts and supermarket trolleys.
Germany, Federal Republic, Alliance for leisure on Sundays advertising chip, qualified to detach shopping carts and supermarket trolleys, ca. 2015-2017 AD.,
Chip (ø 23 mm / 0,95 g), red coloured plasic with blue-metallic legend, axis coin alignment ↑↓ (180°), plain edge,
Obv.: Allianz für den / 7A / FREIEN SONNTAG , name around logo.
Rev.: Sonntags / nie! , (“never on Sundays“), motto.
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München, 18.12.2017. Die Münchner Allianz für den freien Sonntag hat für ihre Petition „Der Sonntag muss frei bleiben!“ Unterschriften von 62.356 Bürgerinnen und Bürgern eingesammelt – 51.113 mit klassischen Unterschriftenlisten, 11.243 auf dem Petitionsportal. Die Petition und den Riesenberg Unterschriftenlisten sendet das kirchlich-gewerkschaftliche Bündnis nun als „Weihnachtsgeschenk“ an die Konzernzentralen von Karstadt und Galeria Kaufhof. Die beiden Warenhäuser hatten im Sommer unter dem irreführenden Motto „Selbstbestimmter Sonntag“ eine Kampagne für die völlige Abschaffung der Sonntagsruhe im Handel gestartet.
Bei der öffentlichen Bekanntgabe des Petitionsergebnisses erhielt die Sonntagsallianz heute starken juristischen Rückenwind. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier erklärte bei der Veranstaltung: "Sonntagsschutz ist Freiheitsschutz.
Freiheiten dürfen nur dann beschränkt werden, wenn gewichtige Gründe des Gemeinwohls oder die Wahrung grundrechtlich geschützter Belange Anderer von gleich hohem Rang wie der verfassungsrechtliche Sonntagsschutz dies erfordern.“
Der Ladenschlussexperte und Fachanwalt für Arbeitsrecht Friedrich Kühn sieht die diversen aktuellen Vorstöße für mehr Sonntagsshopping ebenso skeptisch: „Die derzeitigen Forderungen und Gesetzesvorhaben zur Ausweitung von Sonntagsöffnungen stoßen auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und liegen im Hinblick auf das Arbeitsrecht wohl nicht einmal in der Kompetenz der Länder. Damit wird in der Praxis sicher keine Rechtssicherheit geschaffen.“
Die Münchner Sonntagsallianz versteht das Votum von über 60.000 Menschen als klare Ansage nicht nur gegen die Kampagne von Karstadt und Kaufhof. Die Unterzeichner – Beschäftigte und Mittelständler aus dem Handel, Gewerkschafter und Christen, Politiker verschiedener Parteien, Wissenschaftler und viele andere – setzen damit grundsätzlich ein Zeichen gegen die Kommerzialisierung des Sonntags, wie etwa manche Ladenöffnungen am 4. Advent/Heiligabend oder das neue „Entfesselungsgesetz“ in NRW.
Düsseldorf, 18. Januar 2017. Der Versuch der NRW-Landesregierung mit einem sogenannten Entfesselungsgesetz Wirtschaftsförderung zu betreiben könnte den Kommunen noch mehr Klagen vor den Verwaltungsgerichten einbringen. Mit diesem Gesetz soll die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage in den Kommunen verdoppelt und der Anlaßbezug aufgeweicht werden. Dies war Gegenstand einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag.
Die CDU/FDP-Landesregierung „lässt die Städte und Gemeinden mit der Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes letztlich allein. Statt die in der Rechtsprechung herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Ladenöffnung im Gesetz zu konkretisieren, müssen sich künftig Städte und Gemeinden mehr noch als in der Vergangenheit an der verfassungsrechtlich geprägten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte orientieren“, so der Münsteraner Verwaltungsrechtler Wilhelm Achelpöhler. Der Städte- und Gemeindebund NRW sowie der Handelsverband NRW hatten die Rechtsunsicherheit und den Verwaltungsaufwand für eine Prognose beklagt, die den höheren quantitative Stellenwert des Anlasses gegenüber dem Sonntagsshopping darlegen muss. Achelpöhler betonte, dass das bisherige Ladenschlussgesetz den Kommunen eine größere Rechtssicherheit biete. „Wer eine klare Rechtssicherheit haben will“, so Winfried Gather, KAB-Vertreter in der NRW-Allianz für den freien Sonntag bei der Anhörung, „sollte den Sonntagsverkauf völlig unterbinden“.
Deutlich wurde in der Anhörung, dass mit dem Entfesselungsgesetz weder der Internethandel zurückdrängen wird, noch die Innenstädte beleben wird, sondern ein Instrument der Wirtschaftsförderung in NRW sein soll. Dem Anliegen widerspricht aber das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Land und Kommunen auffordert, den Schutz des Sonntags durchzusetzen. „Bundes- und Landesverwaltungsgericht fordern eindeutig den Gesetzgeber auf, „den Sonntag vor dem Kommerz zu schützen und nicht für den Kommerz zu öffnen“.
Sollte die CDU und die Liberalen dennoch das Ladenschlussgesetz im NRW-Landtag durchsetzen, werde die Sonntagsallianz sich weiter mit Klagen und Protesten gegen weitere rechtswidrige Sonntagsöffnungen zu Wehr setzen, kündigte Gather an.
Kontakt
Philip Büttner
Wissenschaftlicher Referent
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt
der Evang.-Luth. Kirche in Bayern (kda)
Schwanthalerstr. 91
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Tel: 089 530737 33
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Fax: 089 530737 38
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