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1921 AD., Germany, Weimar Republic, Lüdinghausen, Stadt, Notgeld, collector series issue, 50 Pfennig, Grabowski/Mehl 837.1-2/5. Reverse
State: Germany, Weimar Republic 
Issuer: Lüdinghausen (Westfalen / Nordrhein-Westfalen) Stadt
Location of issue: Lüdinghausen (Westfalen / Nordrhein-Westfalen) 
Date of issue: 1.10.1921, ausgegeben: ab dem 15. November bis zum 25. November 1921, beschlagnahmt: am 25. November 1921, gültig bis/eingezogen: bis zum 12. Februar 1922 
Value: 50 Pfennig
Size: ca. 95 x 65 mm
Material: paper 
Watermark: -
Serial : -
Serial no. : -
Signatures: Effing (1)
Printer: Friedrich Wilhelm Ruhfus, Dortmund, Königshof 30 ; designer: Maler Josef Weischer (Mitarbeiter der Firma Byvank und Weischer), Münster  Hörsterstraße 39 
Obv.: Fünfzig 50 / Pfennig / … , roter und schwarzer Text auf braunem Unterdruck. 
Rev.: 50 – 50 / Notge1d der Stadt Lüdinghausen - Grund sine Kunt wägt 18 Pfund / 50 – 50 , Polizist Grund mit Papier und Glocke.
References: Grabowski/Mehl 837.1-2/5 .  (Auflage: 41.650 Stück) ( https://bernd-thier.de/downloads/B-THIER_Notgeld-Amt-Lüdinghausen_1985.pdf ) 

Lüdinghausen (plattdeutsch: Lünkhusen oder Lünksel) ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen südwestlich von Münster im Kreis Coesfeld. Lüdinghausen besteht aus seiner Kernstadt und dem Stadtteil Seppenrade. Lüdinghausen liegt etwa 30 Kilometer nördlich von Dortmund und 20 Kilometer südlich von Münster am Dortmund-Ems-Kanal und an der Stever. Einwohner: 25.265 (31. Dez. 2024) Kernstadt Lüdinghausen (ca. 18600 Einwohner) und Seppenrade (ca. 6600 Einwohner). 
Der Name Lüdinghausen setzt sich wahrscheinlich aus "Liut(h)ing" (Sippe des Liut(h)o) und "hûs" (Haus, Burg) zusammen, was auf eine Sippe hinweist, die eine Burg besaß. Die erste Erwähnung Lüdinghausens als Ludinchusen erfolgte im Jahr 800 anlässlich der Übereignung eines Hofes durch die Sachsen Snelhard und Walfried an den Werdener Abt Liudger. Im Jahre 974 erhielt die Siedlung um die zur Abtei Werden gehörende Kirche das Markt- und Münzrecht. Im Jahre 1309 wurden Lüdinghausen eigenmächtig die Stadtrechte durch die Herren von Lüdinghausen bzw. Lüdinghausen-Wolff verliehen. 1443 gelangte Lüdinghausen an das Hochstift Münster. Im Jahre 1499 verkaufte dieses Stadt und Amt an das Domkapitel Münster. Im Jahre 1803 wurde Lüdinghausen Kreisstadt im neu gebildeten Kreis Lüdinghausen. Sie wurde damals der Stadt Werne vorgezogen. Am 1. Januar 1975 wurde Seppenrade eingemeindet. Da der Kreis Lüdinghausen zum gleichen Termin aufgelöst wurde, verlor die Stadt den Sitz der Kreisverwaltung. Lüdinghausen wurde in den Kreis Coesfeld eingegliedert. 
Wappen: „In Gold eine rote Glocke, links oben begleitet von einem roten Ammoniten.“ Die Glocke als Wappenzeichen geht über viele Jahrhunderte zurück. Sie findet sich zum Beispiel auf mehreren Münzen aus der Münzstätte Lüdinghausen um 1308 im Schilde des letzten Ritters von Lüdinghausen, Ludolf, und im Siegel der Stadtrichter von 1441.  Über die Herkunft der Glocke in dem Wappen wird angenommen, die Glocke sei schon vor der Stadtgründung das Wappen der Ritter von Lüdinghausen gewesen; Ludolf als Oberherr des Ortes habe das Stadtzeichen mit in sein Wappen aufgenommen; die Sagen vom Glockenkolk und vom Selbstläuten der Glocken bei der Ankunft der Leiche des hl. Liudgerus in Lüdinghausen hätten die Veranlassung für das Symbol der Glocke gegeben; mit dem Namen „Lüdinghausen“ habe die Glocke nichts zu tun. Die Darstellung des Ammoniten führt zurück auf die 1877 und 1895 in Seppenrade gefundenen Versteinerungen von Riesenammoniten, einer mit einem Durchmesser von etwa 1,80 m; er gilt als der weltweit größte je gefundene Ammonit. 

Der Schein, der anfangs nicht verwendet werden sollte, gab Anlaß zu einem Argernis. Herr Bernhard Middendorf richtete eine Beschwerde an die Stadtverwaltung Lüdinghausen mit folgendem Wortlaut:
“Durch die Ausgabe des Notgeldscheines der Stadt Lüdinghausen im Betrag von Mk. 0,50 vom 1. Oktober 1921 fühle ich mich in meiner Ehre gekränkt, weil der Polizeiwachtmeister Grund mein Großvater mütterlicher Seits war. Ich beantrage die sofortige Einziehung dieser Geldscheine. Lüdinghausen, den 15. November 1921
Das Notgeld, gerade einen Tag alt, sollte wieder eingezogen werden. Bisher war nur ein geringer Prozentsatz der Scheine fertiggestellt. Eine Einstellung der Produktion war aber nicht mehr möglich. Jetzt wurde auch bekannt, daß die Herstellung der Scheine nicht amtlich genehmigt werden war. Schon am 18. November sprach Herr Middendorf beim Regierungspräsidenten in Münster vor: 
”Der Bürgermeister der Stadt Lüdinghausen hat unterm 1.10.1921 50-Pfennig-Scheine als Notgeld herausgegeben, die sehr geschmack- los sind. Diese Scheine tragen das Bildnis meines vor 21 Jahren verstorbenen Großvaters Gerhard Grund. Dieser war etwa 35 Jahre lang in Lüdinghausen Polizeidiener. Dieses Bild hat große Ähn- lichkeit mit Gerhard Grund. Meine Mutter, als die Tochter des genannten, sowie die ganze Familie fühlt sich durch die Heraus- gabe dieser Scheine beleidigt, insbesondere durch den aufge- druckten Vers: 'Grund sine Kunt wägt 18 Pfund'. Auf deutsch soll das heißen: 'Grund sein Gesäß wiegt 18 Pfund'. Nicht allein, daß der längst vergessene und bei der Bevölkerung sehr beliebt gewesene frühere Polizeidiener Grund dadurch verhöhnt wird, fühlen auch die Polizei-Beamten sich getroffen. Unter Uberreichung eines in Frage kommenden 50 Pfg. Scheins stelle ich hiermit namens der Familie Grund den Antrag, daß die Aufsichtsbehörde die weitere Anfer- tigung dieses Notgeldes verhindert und die Einziehung der bisher in den Verkehr gebrachten Scheine verfügt." 
Der Regierungspräsident in Münster teilte daraufhin am 23. November dem Landrat in Lüdinghausen u.a. mit: "...das erforderliche im Sinne meiner Rundverfügung vom 22.10. dieses Jahres, Nr. 3789 I umgehend zu veranlassen." Gerade diese Rundverfügung hatte man in Lüdinghausen als nicht so wichtig erachtet, um sich nach ihr zu orientieren. Am 25. November schließlich richtete der Landrat an Bürgermeister Effing nachfolgende Anfrage: “..., aus welchem Grunde die zur Verausgabung des Notgeldes erforderliche Genehmigung nicht eingeholt wurde. Insbesondere verweise ich auf die unterm 30.05.1921 und 2.11.1921 von mir mitgeteilten Bestimmungen. 
Das vorhandene noch nicht verausgabte Notgeld ist sofort an mich abzugeben, das im Verkehr befindliche, soweit als möglich wieder einzuziehen. Es ist eine Aufstellung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, wieviel Notgeldscheine der einzelnen Serien angefertigt, und wieviel verausgabt worden sind." Noch am gleichen Tag war in einer Geheimsitzung beschlossen werden, das Notgeld nachträglich genehmigen zu lassen. Doch vergebens, es war bereits beschlagnahmt werden. Der Bürgermeister leitete alle erforderlichen Schritte ein. Er erstattete dem Landrat Bericht, daß die Ausgabe des Notgeldes nicht weiter fortgesetzt würde. Am 28. November traf, nachdem zwischenzeit- lich noch eine Teillieferung erfolgt war, der letzte Rest des Notgeldes in Lüdinghausen ein. Auf der Sitzung der Notgeldkommission vom 7. Dezember wurde beschlossen, wenigstens zu versuchen, das Notgeld für den Verkauf an Sammler freizubekommen. Inzwischen hatte die Stadtsparkasse, die mit der Ausgabe der Scheine betraut worden war, durch ihren Rendanten Bäcker dem Bürgermeister mitgeteilt, daß insgesamt ca. 29.500 Scheine im Gesamtwert von ca. 22.300 Mark ausgegeben worden seien. Die Ausgabe sei gestoppt, und man versuche die restlichen Scheine wieder einzuziehen. Die Aufstellung: 29.500 Scheine 22.300 Mark 20,28 % der Gesamtmenge 20,47 % des Gesamtbetrages läßt erkennen, daß bevorzugt die Scheine mit kleineren Merten verkauft wurden, denn 29.500 Scheine wären theoretisch 5.900 Serien ä 4,45 Mark gleich 26.255 Mark gewesen und nicht 22.300 Mark, was der real ausge— gebenen Menge entsprach. In einem Bericht an den Landrat vom 13. Dezember stellt Bürgermeister Effing gleichzeitig den Antrag auf nachträgliche Genehmigung und um Rückgabe der beschlagnahmten Scheine. Man wolle, falls die Genehmigung nicht erteilt werde, die Scheine wenigstens an auswärtige Sammler verkaufen. . 
 ( Mehr auf: https://bernd-thier.de/downloads/B-THIER_Notgeld-Amt-Lüdinghausen_1985.pdf ) 
   
Schlüsselwörter: Germany Weimar Republic Lüdinghausen Stadt town Westfalen Nordrhein-Westfalen Notgeld collector series Pfennig paper Effing Friedrich Wilhelm Ruhfus Dortmund Josef Weischer policeman bell paper

1921 AD., Germany, Weimar Republic, Lüdinghausen, Stadt, Notgeld, collector series issue, 50 Pfennig, Grabowski/Mehl 837.1-2/5. Reverse

State: Germany, Weimar Republic
Issuer: Lüdinghausen (Westfalen / Nordrhein-Westfalen) Stadt
Location of issue: Lüdinghausen (Westfalen / Nordrhein-Westfalen)
Date of issue: 1.10.1921, ausgegeben: ab dem 15. November bis zum 25. November 1921, beschlagnahmt: am 25. November 1921, gültig bis/eingezogen: bis zum 12. Februar 1922
Value: 50 Pfennig
Size: ca. 95 x 65 mm
Material: paper
Watermark: -
Serial : -
Serial no. : -
Signatures: Effing (1)
Printer: Friedrich Wilhelm Ruhfus, Dortmund, Königshof 30 ; designer: Maler Josef Weischer (Mitarbeiter der Firma Byvank und Weischer), Münster Hörsterstraße 39
Obv.: Fünfzig 50 / Pfennig / … , roter und schwarzer Text auf braunem Unterdruck.
Rev.: 50 – 50 / Notge1d der Stadt Lüdinghausen - Grund sine Kunt wägt 18 Pfund / 50 – 50 , Polizist Grund mit Papier und Glocke.
References: Grabowski/Mehl 837.1-2/5 . (Auflage: 41.650 Stück) ( https://bernd-thier.de/downloads/B-THIER_Notgeld-Amt-Lüdinghausen_1985.pdf )

Lüdinghausen (plattdeutsch: Lünkhusen oder Lünksel) ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen südwestlich von Münster im Kreis Coesfeld. Lüdinghausen besteht aus seiner Kernstadt und dem Stadtteil Seppenrade. Lüdinghausen liegt etwa 30 Kilometer nördlich von Dortmund und 20 Kilometer südlich von Münster am Dortmund-Ems-Kanal und an der Stever. Einwohner: 25.265 (31. Dez. 2024) Kernstadt Lüdinghausen (ca. 18600 Einwohner) und Seppenrade (ca. 6600 Einwohner).
Der Name Lüdinghausen setzt sich wahrscheinlich aus "Liut(h)ing" (Sippe des Liut(h)o) und "hûs" (Haus, Burg) zusammen, was auf eine Sippe hinweist, die eine Burg besaß. Die erste Erwähnung Lüdinghausens als Ludinchusen erfolgte im Jahr 800 anlässlich der Übereignung eines Hofes durch die Sachsen Snelhard und Walfried an den Werdener Abt Liudger. Im Jahre 974 erhielt die Siedlung um die zur Abtei Werden gehörende Kirche das Markt- und Münzrecht. Im Jahre 1309 wurden Lüdinghausen eigenmächtig die Stadtrechte durch die Herren von Lüdinghausen bzw. Lüdinghausen-Wolff verliehen. 1443 gelangte Lüdinghausen an das Hochstift Münster. Im Jahre 1499 verkaufte dieses Stadt und Amt an das Domkapitel Münster. Im Jahre 1803 wurde Lüdinghausen Kreisstadt im neu gebildeten Kreis Lüdinghausen. Sie wurde damals der Stadt Werne vorgezogen. Am 1. Januar 1975 wurde Seppenrade eingemeindet. Da der Kreis Lüdinghausen zum gleichen Termin aufgelöst wurde, verlor die Stadt den Sitz der Kreisverwaltung. Lüdinghausen wurde in den Kreis Coesfeld eingegliedert.
Wappen: „In Gold eine rote Glocke, links oben begleitet von einem roten Ammoniten.“ Die Glocke als Wappenzeichen geht über viele Jahrhunderte zurück. Sie findet sich zum Beispiel auf mehreren Münzen aus der Münzstätte Lüdinghausen um 1308 im Schilde des letzten Ritters von Lüdinghausen, Ludolf, und im Siegel der Stadtrichter von 1441. Über die Herkunft der Glocke in dem Wappen wird angenommen, die Glocke sei schon vor der Stadtgründung das Wappen der Ritter von Lüdinghausen gewesen; Ludolf als Oberherr des Ortes habe das Stadtzeichen mit in sein Wappen aufgenommen; die Sagen vom Glockenkolk und vom Selbstläuten der Glocken bei der Ankunft der Leiche des hl. Liudgerus in Lüdinghausen hätten die Veranlassung für das Symbol der Glocke gegeben; mit dem Namen „Lüdinghausen“ habe die Glocke nichts zu tun. Die Darstellung des Ammoniten führt zurück auf die 1877 und 1895 in Seppenrade gefundenen Versteinerungen von Riesenammoniten, einer mit einem Durchmesser von etwa 1,80 m; er gilt als der weltweit größte je gefundene Ammonit.

Der Schein, der anfangs nicht verwendet werden sollte, gab Anlaß zu einem Argernis. Herr Bernhard Middendorf richtete eine Beschwerde an die Stadtverwaltung Lüdinghausen mit folgendem Wortlaut:
“Durch die Ausgabe des Notgeldscheines der Stadt Lüdinghausen im Betrag von Mk. 0,50 vom 1. Oktober 1921 fühle ich mich in meiner Ehre gekränkt, weil der Polizeiwachtmeister Grund mein Großvater mütterlicher Seits war. Ich beantrage die sofortige Einziehung dieser Geldscheine. Lüdinghausen, den 15. November 1921
Das Notgeld, gerade einen Tag alt, sollte wieder eingezogen werden. Bisher war nur ein geringer Prozentsatz der Scheine fertiggestellt. Eine Einstellung der Produktion war aber nicht mehr möglich. Jetzt wurde auch bekannt, daß die Herstellung der Scheine nicht amtlich genehmigt werden war. Schon am 18. November sprach Herr Middendorf beim Regierungspräsidenten in Münster vor:
”Der Bürgermeister der Stadt Lüdinghausen hat unterm 1.10.1921 50-Pfennig-Scheine als Notgeld herausgegeben, die sehr geschmack- los sind. Diese Scheine tragen das Bildnis meines vor 21 Jahren verstorbenen Großvaters Gerhard Grund. Dieser war etwa 35 Jahre lang in Lüdinghausen Polizeidiener. Dieses Bild hat große Ähn- lichkeit mit Gerhard Grund. Meine Mutter, als die Tochter des genannten, sowie die ganze Familie fühlt sich durch die Heraus- gabe dieser Scheine beleidigt, insbesondere durch den aufge- druckten Vers: 'Grund sine Kunt wägt 18 Pfund'. Auf deutsch soll das heißen: 'Grund sein Gesäß wiegt 18 Pfund'. Nicht allein, daß der längst vergessene und bei der Bevölkerung sehr beliebt gewesene frühere Polizeidiener Grund dadurch verhöhnt wird, fühlen auch die Polizei-Beamten sich getroffen. Unter Uberreichung eines in Frage kommenden 50 Pfg. Scheins stelle ich hiermit namens der Familie Grund den Antrag, daß die Aufsichtsbehörde die weitere Anfer- tigung dieses Notgeldes verhindert und die Einziehung der bisher in den Verkehr gebrachten Scheine verfügt."
Der Regierungspräsident in Münster teilte daraufhin am 23. November dem Landrat in Lüdinghausen u.a. mit: "...das erforderliche im Sinne meiner Rundverfügung vom 22.10. dieses Jahres, Nr. 3789 I umgehend zu veranlassen." Gerade diese Rundverfügung hatte man in Lüdinghausen als nicht so wichtig erachtet, um sich nach ihr zu orientieren. Am 25. November schließlich richtete der Landrat an Bürgermeister Effing nachfolgende Anfrage: “..., aus welchem Grunde die zur Verausgabung des Notgeldes erforderliche Genehmigung nicht eingeholt wurde. Insbesondere verweise ich auf die unterm 30.05.1921 und 2.11.1921 von mir mitgeteilten Bestimmungen.
Das vorhandene noch nicht verausgabte Notgeld ist sofort an mich abzugeben, das im Verkehr befindliche, soweit als möglich wieder einzuziehen. Es ist eine Aufstellung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, wieviel Notgeldscheine der einzelnen Serien angefertigt, und wieviel verausgabt worden sind." Noch am gleichen Tag war in einer Geheimsitzung beschlossen werden, das Notgeld nachträglich genehmigen zu lassen. Doch vergebens, es war bereits beschlagnahmt werden. Der Bürgermeister leitete alle erforderlichen Schritte ein. Er erstattete dem Landrat Bericht, daß die Ausgabe des Notgeldes nicht weiter fortgesetzt würde. Am 28. November traf, nachdem zwischenzeit- lich noch eine Teillieferung erfolgt war, der letzte Rest des Notgeldes in Lüdinghausen ein. Auf der Sitzung der Notgeldkommission vom 7. Dezember wurde beschlossen, wenigstens zu versuchen, das Notgeld für den Verkauf an Sammler freizubekommen. Inzwischen hatte die Stadtsparkasse, die mit der Ausgabe der Scheine betraut worden war, durch ihren Rendanten Bäcker dem Bürgermeister mitgeteilt, daß insgesamt ca. 29.500 Scheine im Gesamtwert von ca. 22.300 Mark ausgegeben worden seien. Die Ausgabe sei gestoppt, und man versuche die restlichen Scheine wieder einzuziehen. Die Aufstellung: 29.500 Scheine 22.300 Mark 20,28 % der Gesamtmenge 20,47 % des Gesamtbetrages läßt erkennen, daß bevorzugt die Scheine mit kleineren Merten verkauft wurden, denn 29.500 Scheine wären theoretisch 5.900 Serien ä 4,45 Mark gleich 26.255 Mark gewesen und nicht 22.300 Mark, was der real ausge— gebenen Menge entsprach. In einem Bericht an den Landrat vom 13. Dezember stellt Bürgermeister Effing gleichzeitig den Antrag auf nachträgliche Genehmigung und um Rückgabe der beschlagnahmten Scheine. Man wolle, falls die Genehmigung nicht erteilt werde, die Scheine wenigstens an auswärtige Sammler verkaufen. .
( Mehr auf: https://bernd-thier.de/downloads/B-THIER_Notgeld-Amt-Lüdinghausen_1985.pdf )

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